Mittwoch, 04. Dezember 2024
Kennen Sie die Qualifikationsanforderungen an Ihre künftigen Mitarbeiter? Fragen Sie sich dazu zunächst, welche Leistungen Sie erbringen möchten und wo Ihre Schwerpunkte liegen. Beabsichtigen Sie, zusätzliche Dienstleistungen anzubieten? Benötigen die Mitarbeiter dafür Zusatzqualifikationen? Die Antworten helfen Ihnen, Ihren Bedarf zu ermitteln. So können Sie entscheiden, wie viele Pflegefachkräfte und Pflegekräfte sowie -hilfskräfte sie brauchen.
Im Pflegedienst wird zwischen dem Inhaber/Eigentümer und der verantwortlichen Pflegefachkraft bzw. der Pflegedienstleitung (PDL) unterschieden. Der Eigentümer kann eine PDL einstellen, die Funktion aber auch selbst übernehmen, wenn er die für die PDL gültigen Anforderungen erfüllt.
Wenn die verantwortliche Pflegekraft ausfällt (Krankheit, Urlaub), muss sie eine Pflegefachkraft vertreten, die die genannten Voraussetzungen ebenso erfüllt.
Das bedeutet, dass das Pflegeteam aus mindestens zwei verantwortlichen Pflegefachkräften bestehen muss. Wenn neben der Pflege nach SGB XI auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V erbracht werden, müssen mindestens vier Pflegefachkräfte beschäftigt werden. Zudem sollte der Pflegedienst weitere Mitarbeiter einstellen, wie Familienpfleger/-innen, Krankenpflegehelfer/-innen, Haus- und Familienpflegehelfer/-innen und Hauswirtschafter/-innen.
Tipp: Die Mindestanzahl der Vollzeit beschäftigten Pflegefachkräfte sowie die Zahl weiterer Pflegekräfte ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Pflegekassen, beim Verband der Angestellten-Krankenkassen VdAK e.V. und beim AEV Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.
Achtung: Beschäftigte dürfen nur die Leistungen erbringen, für die sie eine entsprechende Ausbildung nachweisen können. Hilfskräfte und angelernte Kräfte dürfen nur unter der fachlichen Anleitung einer Pflegefachkraft tätig werden.
Über eine geeignete Software können Sie sicherstellen, dass Mitarbeiter nur entsprechend Ihrer Qualifikation eingesetzt werden. Im Idealfall berücksichtigt Software die Qualifikation bei der Tourenplanung automatisch.
Foto: Charlie Edwards/Digital Vision/Getty Images
Für eine patientengerechte, wirtschaftliche und leistungsbezogene Arbeit – und nicht zuletzt für den Abschluss des Versorgungsvertrages – benötigen Sie qualifizierte Mitarbeiter.
Die fachliche Qualifikation ist das A und O. Aber auch kommunikative und soziale Fähigkeiten für den richtigen Umgang mit den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen spielen bei der Auswahl eine Rolle. Achten Sie auf Verantwortungsbewusstsein, Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft, Einfühlungsvermögen, Verständnis und Geduld sowie auf einen einwandfreien Leumund.
Darüber hinaus ist Flexibilität bei den Arbeitszeiten entscheidend. Klären Sie deshalb:
Tipp: Nutzen Sie die Voreinstellungen Ihrer Software, um bei der Dienstplanung sofort zu erkennen, wann welcher Mitarbeiter für wie lange zur Verfügung steht. Mithilfe geeigneter Software haben Sie jederzeit das aktuelle Stundenkonto jedes Mitarbeiters im Blick.
Die gesundheitlichen Belastungen in der Pflege sind enorm hoch. Körperliche Fitness und Gesundheit sind daher unerlässlich. Achten Sie außerdem auf psychische Belastbarkeit und Stabilität im Umgang mit sterbenden und kranken Menschen.
Tipp: Arbeiten Sie mit einer Software, die es Ihnen erlaubt, in den Mitarbeiterstammdaten sämtliche Qualifikationen und Erfahrungen des Mitarbeiters zu hinterlegen. So stellen Sie sicher, dass Sie bei der Planung Ihrer Touren nur Pflegepersonal einsetzen, das die erforderliche Qualifikation erfüllt.
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